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Projektierungskredit und Finanzierung

Vertiefung des Wettbewerbsprojekts

Die als Nächstes anstehende Projektphase entwickelt den Entwurf zu einem technisch und gestalterisch ausgereiften, realisierbaren und bewilligungsfähigen Projekt. Das konstruktive Prinzip, die Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie die Materialisierung des Bauwerks, die in ihren Ansätzen im Wettbewerbsprojekt vordefiniert wurden, werden über Detailskizzen zu konkreten architektonischen und konstruktiven Lösungen verifiziert und in Beschrieben festgehalten. Im Hinblick auf das anstehende Bewilligungsverfahren wird durch entsprechende Klärungen mit den Behörden die Bewilligungsfähigkeit des Projekts sichergestellt. Im beantragten Projektierungskredit sind zusätzlich Leistungen für die Bewilligungsphase und die Kosten für die direkten Leistungen des Bauherrn sowie die Aufwendungen für die Abstimmungsunterlagen enthalten.

In der Vorprojektphase SIA 31 wird der bestehende Entwurf weiterbearbeitet. Dieser bleibt jedoch in weiten Teilen abstrakt, in der Detaillierung noch undefiniert und unvollständig. Das Bauprojekt, so wie es in der Norm SIA 112 als Teilphase 32 innerhalb der Phase Projektierung bezeichnet wird, markiert einen weiteren entscheidenden Meilenstein in der Projektierung. Es ist die Phase der architektonischen, konstruktiven und technischen Vertiefung durch einen agilen Prozess. Jetzt wird das Vorprojekt inhaltlich sowie massstäblich weiterentwickelt und präzisiert. So nähern sich die Planenden in einer kontinuierlichen Entwicklung dem realisierbaren Projekt an. Die Fügung unterschiedlicher Bauteile wird in konstruktiven Detailstudien und Detailskizzen untersucht. Farb­ und Materialisierungskonzept der Bauteile werden über Bemusterungen verifiziert und in Varianten gegenübergestellt. Ein Beschrieb kann erstellt werden, der die Pläne mit genaueren Angaben zu architektonischen und technischen Lösungen ergänzt. Die Abstimmungen zwischen dem Generalplaner und der Sek Stadel und die Zusammenarbeit innerhalb des Planerteams sind bei der Entwicklung des Bauprojekts zentral. Elementare gestalterische und konstruktive Entscheide sowie die Qualitätsanforderungen werden in enger Absprache mit dem Bauherrn festgelegt. Durch die Festlegung der Materialien und Qualitäten und durch konstruktive Untersuchungen kann das Projekt auch wirtschaftlich detaillierter verifiziert werden. Auf der Basis dieses konkretisierten Projektstands und der Bauprojektpläne, Detailstudien und Beschriebe kann der Kostenvoranschlag für das Bauprojekt erarbeitet werden.

Die Gesamtbaukosten wurden vom Projektteam mit Einbezug der Fachplaner als Grobkostenschätzung mit einer Genauigkeit von +/– 25 % erstellt. In den ermittelten Grobkosten sind auch die Erschliessung des Grundstücks, die Ausstattung und Möblierung sowie eine Reserve für Unvorhergesehenes von 5 % enthalten. Mit dem aktuellen Kenntnisstand ergeben sich Gesamtbaukosten einschliesslich der Honorare von CHF 37’200’000.00 inkl. MwSt.

Im beantragten Projektierungskredit sind für die oben beschriebenen Leistungen des gesamten Planungsteams die Honorare enthalten. Die Honorare für die Projektierungsphase werden aufgrund der geplanten Baukosten (honorarberechtigte Anteile an den Gesamtbaukosten) berechnet und nach erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Berechnung gilt für das Generalplanerteam, die Fachplaner und die Bauherrenunterstützung.

projektierungskredit-2026

Finanzierung

Projektierungskredit

Die Finanzierung des beantragten Projektierungskredits in der Höhe von CHF 2’300’000.00 kann über die vorhandenen Eigenmittel der Sek Stadel erfolgen. Es muss kein Fremdkapital aufgenommen werden.

Im Budget 2026 ist ein Betrag für die geplante Projektierung in der Höhe von CHF 800’000.00 eingeplant. Bei einem JA zur Vorlage steht der Betrag für die anstehenden Leistungen im Jahr 2026 zur Verfügung. Bei einem NEIN wird der Betrag nicht verwendet.

Baukredit (Urnenabstimmung im Sommer / Herbst 2027)

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen für den Neubau bestehen zum aktuellen Zeitpunkt verschiedene Unsicherheiten, wodurch derzeit keine verbindliche Aussage möglich ist. Die Gesamtbaukosten werden im Rahmen der Projektierung konkretisiert und liegen zur Abstimmung über das Bauprojekt mit einer gesicherten Qualität vor.

Die Entwicklung der Jahresergebnisse der nächsten Jahre und damit ihr Einfluss auf die finanzielle Situation der Sek Stadel können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden.

Zudem ist offen, welche Erlöse bei dem geplanten Verkauf des Mehrzweckgebäudes und des Baulandgrundstücks in Stadel erzielt werden können, was die Eigenmittel positiv beeinflusst.

Das Neubauprojekt wird zu einer Verschuldung der Sek Stadel führen; unklar ist noch, wie hoch diese ausfallen wird. Die Schulpflege rechnet damit, dass eine moderate Steuerfusserhöhung notwendig sein wird. Die Klärung der Finanzierung und der Folgekosten für den Neubau erfolgt im Rahmen der anstehenden Projektierungsphase. Bis zur Urnenabstimmung zum Baukredit im Sommer/Herbst 2027 werden die finanziellen Aspekte konkret vorliegen.

Folgekosten zum Projektierungskredit

Da für die Finanzierung der Projektierungskosten kein Darlehen aufgenommen werden muss, entstehen keine Kosten für Zins und Amortisation.

Die Ausgaben werden über die Investitionsrechnung auf die Anlage im Bau verbucht. Der Aufwand für die Abschreibung der Investition läuft, gemäss den Vorgaben zum Finanzhaushalt, ab der Inbetriebnahme des Neubaus. Die Abschreibungsdauer für einen Neubau beträgt 33 Jahre. Somit beläuft sich der Abschreibungsaufwand für den Projektierungskredit auf rund 70’000.00 CHF pro Jahr ab Inbetriebnahme.

Weitere Folgekosten, resultierend aus der Investition für die Projektierung, sind nicht zu erwarten. Für diese Investition ist keine Steuerfusserhöhung notwendig.

Nächste Meilensteine

Der offizielle Start der Zusammenarbeit mit dem siegreichen Generalplanerteam, das unter der Leitung der Schmid Ziörjen Architektenkollektiv AG arbeitet, kann nach Ablauf der Rekursfrist bei der Urnenabstimmung vom 8. März 2026 im April 2026 erfolgen. Das öffentliche Beschaffungswesen und das SIA-Wettbewerbsverfahren sehen vor, dass das siegreiche Team den Zuschlag für die Zusammenarbeit ohne weitere Ausschreibung erhält.

Als Basis für die Zusammenarbeit ist im Entwurf des Generalplanervertrags vorgesehen, dass der Abgabetermin des Vorprojekts (Abschluss SIA-Phase 31) im September 2026 und die Abgabe des Bauprojekts (Abschluss SIA-Phase 32) im April 2027 erfolgen soll. Damit ist sichergestellt, dass die geplante Urnenabstimmung über den Bauprojektkredit im Sommer 2027 durchgeführt werden kann.

Was passiert bei einer Ablehnung der Vorlage

Bei einem «NEIN» zur Vorlage wird der Wettbewerb ohne Realisierung abgeschlossen und das Projekt respektive Vorhaben für einen Neubau nicht mehr weiterbearbeitet. Der Planungskredit wird abgerechnet und die aufgelaufenen Kosten werden über die Jahresrechnung abgeschrieben.

Die Schulpflege muss zur Deckung des benötigten Schulraums neue Lösungen suchen. Für die Bereitstellung des mittelfristigen Schulraum­ und Sportflächenbedarfs wären zum Beispiel Lösungen mit Provisorien oder anderen zeitnah und einfach zu realisierenden Massnahmen zu suchen. Für eine definitive Lösung zur Behebung der Schulraumdefizite müssen Alternativen zum Neubauprojekt gesucht werden.